Mendelssohn-Portal Schriftzug mit Notenblatt im Hintergrund

Satzung des Mendelssohn-Haus e.V.

§ 1 Name, Sitz

(1) Der Verein führt den Namen MENDELSSOHN-HAUS INTERNATIONALE MENDELSSOHN-STIFTUNG E. V.

(2) Der Verein hat seinen Sitz in Leipzig.

(3) Der Verein ist eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Leipzig, V.R. 1094


§ 2 Geschäftsbereich und Geschäftsjahr

(1) Der Verein ist weltweit tätig.

(2) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.


§ 3 Zweck und Aufgaben

(1) Zweck des Vereins ist die Förderung von Kunst und Kultur.

(2) Die genannten Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch:

  • den Erhalt und den Ausbau des Mendelssohn-Hauses und des Anwesens in der Goldschmidtstraße 12 in 04103 Leipzig im Sinne der Förderung des kulturellen Erbes von Felix Mendelssohn Bartholdy;
  • Erhaltung, Ausbau und Betrieb des Museums im Mendelssohn-Haus.


§ 4 Gemeinnützigkeit

(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar die in § 3 bezeichneten gemeinnützigen Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung vom 16. 03. 1976 (§§ 51 ff. AO 77).

(2) Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

(3) Die Aufgaben und Zwecke des Vereins sollen u. a. aufgebracht werden durch:

  • Zustiftungen zum Stiftungskapital für die Felix-Mendelssohn-Bartholdy-Stiftung privaten Rechts;
  • Spenden und Beiträge der Mitglieder.

(4) Die Mitglieder erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Aufhebung des Vereins keine Anteile des Vereinsvermögens.

(5) Alle Inhaber von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig.


§ 5 Mitgliedschaft

(1) Der Verein hat ordentliche Mitglieder.

(2) Ordentliche Mitglieder sind:

  • die Gründer des Vereins als geborene Mitglieder;
  • natürliche oder juristische Personen und Personengesellschaften.

(3) Die ordentlichen Mitglieder sind beitragspflichtig, soweit sie dem Verein nicht durch besondere ideelle Leistungen dienen. Über die Höhe des Mitgliedsbeitrages entscheidet die Mitgliederversammlung. Der Vorstand kann Ehrenmitgliedschaften beschließen. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.


§ 6 Erwerb der Mitgliedschaft

Die ordentliche Mitgliedschaft gemäß § 5, Absatz 1 und Absatz 2, wird - mit Ausnahme der geborenen Mitglieder - durch Aufnahmebeschluß des Vorstandes erworben. Über das schriftlich einzureichende Beitrittsgesuch entscheidet der Vorstand und gibt es dem Bewerber bekannt.


§ 7 Verlust der Mitgliedschaft

(1) Die ordentliche Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluß wegen mehrfacher Beitragsrückstände oder wegen vereinsschädigendem Verhalten.

(2) Die ordentlichen Mitglieder können die Mitgliedschaft bei dem Verein (Zugang bei einem Vorstandsmitglied) schriftlich unter Einhaltung einer Frist von zwei Monaten zum Jahresende kündigen.


§ 8 Rechte und Pflichten der Mitglieder

Die Rechte und Pflichten der Mitglieder ergeben sich aus dem Zweck und der Satzung des Vereins. Die Höhe der regelmäßigen Beiträge sowie ihre Fälligkeit werden von der Mitgliederversammlung festgesetzt.


§ 9 Organe

Die Organe des Vereins sind:

  • die Mitgliederversammlung,
  • der Vorstand.


§ 10 Einberufung der Mitgliederversammlung

(1) Die ordentliche Mitgliederversammlung wird einmal jährlich in den ersten sechs Monaten des Geschäftsjahres abgehalten.

(2) Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt durch den Vorstand schriftlich mindestens vier Wochen vor dem Tag der Versammlung unter Angabe von Ort, Zeit und Tagesordnung.

(3) Den Vorsitz in der Versammlung hat der Vorsitzende des Vorstandes oder einer seiner Stellvertreter.

(4) Über die Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift aufzunehmen, die der Versammlungsleiter und der von der Mitgliederversammlung gewählte Protokollführer unterzeichnen.


§ 11 Aufgaben der Mitgliederversammlung

(1) Die Mitgliederversammlung ist insbesondere zuständig für die

  • Entgegennahme des Geschäftsberichtes,
  • Prüfung und Genehmigung der Jahresrechnung,
  • Festsetzung der Mitgliedsbeiträge,
  • Beschlußfassung über den Vereinshaushalt,
  • Wahl der Mitglieder des Vorstandes,
  • Entlastung des Vorstandes,
  • Änderung der Satzung,
  • Auflösung des Vereins.

(2) Die Mitgliederversammlung faßt ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der erschienenen oder vertretenen Mitglieder, wenn die Satzung oder zwingende gesetzliche Gründe nichts anderes vorschreiben. Die Vertretung eines Mitgliedes durch ein anderes Mitglied ist mit schriftlicher Stimmübertragung zulässig. Vertretene Mitglieder gelten als erschienene Mitglieder.


§ 12 Außerordentliche Mitgliederversammlung

(1) Ein Drittel der ordentlichen Mitglieder kann unter Angabe der Gründe die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung verlangen.

(2) Ferner ist der Vorstand berechtigt, eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn er es für erforderlich hält.

(3) Die Bestimmung des § 11 gelten entsprechend.


§ 13 Vorstand

(1) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und dem Schatzmeister. Der Vorstand ist berechtigt, weitere Mitglieder zu bestellen.

(2) Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied im Sinne des § 26 BGB einzeln vertreten.

(3) Der Vorstand kann für die Erledigung der laufenden Geschäfte Vollmachten erteilen und einen Geschäftsführer berufen, der den Titel „Direktor des Mendelssohn-Hauses" trägt.

(4) Jedes Vorstandsmitglied ist von der Mitgliederversammlung einzeln zu wählen. Als Vorstandsmitglieder können nur Mitglieder des Vereins gewählt werden. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vorzeitig aus, so kann der Vorstand für die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen einen Nachfolger bestellen.

(5) Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben, die der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedarf.

(6) Der Vorstand tritt auf Einladung des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters zusammen. Den Vorsitz führt der Vorsitzende, in seiner Abwesenheit sein Stellvertreter. Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn mindestens zwei seiner Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse erfolgen mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt der Inhaber des Vorsitzes den Ausschlag.


§ 14 Wahl, Amtsdauer des Vorstandes

Der Vorstand wird jeweils für vier Jahre gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig.


§ 15 Aufgaben des Vorstandes

(1) Dem Vorstand obliegt die Geschäftsleitung nach Maßgabe der Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung.

(2) Der Vorstand ist insbesondere verpflichtet, den Jahresbericht, die Jahresrechnung sowie den Haushaltplan zu erstellen und der Mitgliederversammlung zur Beschlußfassung vorzulegen.

(3) Der Vorstand beschließt über die Aufnahme ordentlicher Mitglieder gemäß §§ 6 und 7 der Satzung.


§ 16 Auflösung

(1) Die Auflösung kann nur allein für diesen Zweck eine einberufene außerordentliche Mitgliederversammlung beschließen. Hierzu müssen zwei Drittel der Mitglieder erschienen sein. Für die Auflösung müssen drei Viertel der erschienenen Mitglieder stimmen.

(2) Ist die Liquidation des Vereinsvermögens erforderlich (Auflösung, Entziehung der Rechtsfähigkeit), so sind die im Amt befindlichen Mitglieder des Vorstandes i. S. des § 26 BGB (Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender) die Liquidatoren.

(3) Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Felix-Mendelssohn-Bartholdy-Stiftung in Leipzig, die es unmittelbar und ausschließlich dem Satzungszweck oder einer ähnlichen Zweckwidmung zuführt.


§ 17 Übergangsvorschrift

Sofern vom Registergericht Teile der Satzung beanstandet werden, ist der Vorstand ermächtigt, diese zur Behebung der Beanstandung abzuändern.


Leipzig, den 26. Juni 2004

 

Mendelssohn-Haus Internationale Mendelssohn-Stiftung e.V.
Goldschmidtstraße 12
D - 04103 Leipzig
Telefon: +49(0)341/ 1 27 02 94
Telefax: +49(0)341/ 2 11 52 88
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